Wenn Ihr Kind bei der Invalidenversicherung (IV) versichert ist, sind alle ambulanten und stationären Kosten für die betreffende Pathologie abgedeckt.
Wenn Ihr Kind nicht bei der IV versichert ist, wird die ambulante Behandlung im Rahmen der Grundversicherungsleistungen (KVG/LAMal) nach Abzug des Selbstbehalts und des Beitrags (10% der abhängigen Ausgaben) bis maximal CHF 350 pro Jahr erstattet.
Kinder (oder junge Erwachsene in der Ausbildung im Alter von 19 bis 25 Jahren) zahlen nicht den täglichen Beitrag zu den Kosten der Krankenhausunterbringung (Essen, Unterkunft).
Bei Fragen stehen Ihnen das Team und der Sozialarbeiter der Abteilung gerne zur Verfügung.